Domkapitel

Domkapitulare sind Mitglieder des Domkapitels, eines Kollegiums von Priestern und Weihbischöfen, das den Diözesanbischof in der Leitung des Bistums unterstützt und sich um eine würdige Gestaltung der Gottesdienste in der Kathedrale (Bischofskirche) müht. Dem münsterischen Domkapitel gehören gemäß Preußen-Konkordat von 1929 zwischen dem preußischen Staat und dem Vatikan zehn "residierende" (in Münster wohnende) und sechs "nichtresidierende" Domkapitulare an. Im Fall der "Sedisvakanz", wenn der Bischofsstuhl nicht besetzt ist, leitet das Domkapitel die Diözese und wählt einen Diözesanadministrator. Die Domkapitulare werden vom Bischof mit Zustimmung bzw. nach Anhörung des Kapitels nach zuvoriger Unterrichtung der Landesregierung ernannt. Dem Domkapitel steht der Dompropst vor. Dem Domkapitel am St.-Paulus-Dom gehören an:

Dignitäten:


Residierende Domkapitulare:


Nichtresidierende Domkapitulare:


Emeritierte Dignitäten und Domkapitulare:


Ehrendomkapitulare:


Stand: Juni 2023