Kontaktdatenerfassung bei Domgottesdiensten

Kontaktdatenerfassung bei Domgottesdiensten

Nach der Coronaschutzverodnung des Landes NRW sind die Kirchengemeinden nun verpflichtet worden, die sog. „Rückverfolgbarkeit“ bei Gottesdienstbesuchern durch die Erfassung der Kontaktdaten zu gewährleisten.

Die Formulare liegen für Gottesdienstbesucher im Dom aus;  das Formular können Sie sich auch direkt ausdrucken und ausgefüllt und unterschrieben mit zum Dom bringen und dort in einer Box einwerfen.


Text: Domverwaltung
Foto: pixabay.com